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von Dr. Dietmar Beining
Version 2019, 1.33
2019-04-07
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Kommentare, und Nachrichten zu Aktuellem von Dr. Dietmar Beining
Diese Seite wechselt ihre Inhalte in Abständen von zwei Wochen bis zu zwei Monaten
Nachricht vom Nachricht vom 2019
Nachricht vom Nachricht vom 2019-04-07 Einfügung der israelischen Siedlungsgebiete im sogenannten "Westjordanland" in den Staat Israel ist keine Anektion !
Die israelische Regierung hat die israelischen Siedlungsgebiete kürzlich zum Bestandteil des Staates Isreal erklärt. Antisemische Kommentare der Mainstreampresse hat diesen
Vorgang als Anektion palestinischen Staatsgebietes durch den Staat Israel kommntiert. Was ist von diesen Kommentaren zu halten.
Diese Kommentare machen deutlich, dass die gesammte deutsche Mainstreampresse von Antisemiten übelster Art beherrscht wird. Jeder Nicht-Antisemit weiss, dass zu Israel das gesamte Gebiet gehört,
welches der Schöpfer dem Volke Israel übereignet hat. Hiernach gehören zweifelsohne auch Judäa und Samaria zum Staatsgebiet des Volkes Israel. Jeder der dies bezeifelt, verachtet nicht nur den Schöpfer, weil er sich und seiner
Entscheigungen über die des Schöpfers stellt, sondern zeigt auch, dass er ein Antisemit übelster Sorte ist. Niemand kann Gebiete anektieren, die ihm bereits gehören, auch das Volk Israel nicht.
Nachricht vom Nachricht vom 2019-01-18 Antisemitsche Hetze gegen das Volk Israel im Zusammenhang mit der Erlaubnis des Volkes Israel, Isralis im Judäa und Samaria zu siedeln.
Das Volk Israel hat seinen Staatsangehörigen kürzlich die Erlaubnis erteilt, auch in Judäa und Samaria (das Gebiet, das von den antisimitischen Feinden Israels auch "Westbank" oder
"Westjordanland" genannt) zu siedeln. Diese Erlaubnis ist von Antisemiten mit giftigen Komentaren belegt worden. Was ist hiervon zu halten?
Nachricht vom 2018-05-14 Antisemitsche Hetze gegen das Volk Israel im Zusammenhang mit der Verlegung der US-Botschaft in die Hauptstadt des Staates Israel
Die Vereinigten Staaten haben ihren schon etwas älteren Beschluss, ihre Botschaft von Tel-Aviv in die die Hauptstadt des Staates Israel zu verlegen heute umgesetzt. Dieser Beschluss ist von
einigen Seiten mit antisemitschen Komentaren angegiftet worden. Was ist hiervon zu halten?
Nachricht vom 2015-11-12 EU-Kommission fasst antisemitischen Beschluß
Die EU-Kommission hat am 12.11.2015 (Aktenzeichen: 2015/C 375/5) eine Kennzeichnungspflicht von Produkten aus israelischen Siedlungen aus den "besetzten Gebieten"
beschlossen. Diese sollen nicht mehr als "Made in Israel" bezeichnet werden dürfen und sollen auch nicht mehr als israelische Produkte behandelt werden. Der Beschluss wendet sich an die Importeure und Verkäufer.
Damit solle künftig in den Mitgliedstaaten die "korrekte Herkunftsbezeichnung" für Erzeugnisse aus dem Westjordanland und Ost-Jerusalem sowie von den Golanhöhen eingeführt werden, so die Kommission. Was ist von
dieser Entscheidung zu halten?
Nachricht vom 2015-01-08 PEGIDA-Demonstanten und PEGIDA-Gegner ähneln sich mehr, als ihnen bewußt ist.
Seit wenigen Wochen sieht man des öfteren, vor allem in Dresden, aber nicht ausschließlich dort, Personen unter dem Namen "Patrotische Europäer gegen eine
Islamisierung des Abendlandes" (PEGIDA) aufmarschieren. Die Demonstranten gehen davon aus, dass Deutschland
(aber auch andere europäische Staaten), durch den (angeblich) zunehmenden Einfluss des Islams davon bedroht ist, ein islamischer Staat zu werden.
Diese Befürchtung ist indes völlig abwegig. Die Zuwanderung von Menschen aus islamisch geprägten Staaten bietet diese Gefahr nicht, denn die zuwandernden Menschen sind
zumeist genauwenig wahre Muslime, wie die PEGIDA-Demonstranten wahre Christen sind. Im Übrigen brauchen überzeugte Christen keine Angst davor zu haben, dass Gottes Einfluss auf
eine Gesellschaft durch die Einwandwerung von irgendwelchen Menschen aus irgendwelchen Staaten gefähred werden könnte.
Den Anti-Pergida-Demonstranten scheint hingegen die Frage nach Islam oder Christentum egal zu sein. Es besteht der Eindruck, dass diese Personen fundamental atheistisch
sind, dass diese also den Willen des Staates über den Willen Gottes stellen.
So befinden sich beide Gruppen auf dem Holzweg,
Nachricht vom 2014-05-19 Martin Schulz möchte anscheinend fundamentalistischen Laïzismus
Der Präsident des EU-Parlaments Martin Schulz hatte am Donnerstagabend (15. Mai 2014) in einer Fernsehdebatte zur Europawahl am 25. Mai 2014 gesagt, jeder solle
persönlich seinen Glauben zeigen dürfen, der öffentliche Ort jedoch müsse indes "neutral" sein. Es gebe in Europa "das Risiko einer sehr konservativen Bewegung zurück". Diese müsse in Sinne der
Anti-Diskriminierung "bekämpft" werden. Christliche Symbole, wie Kreuze hätten daher im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Jediglich privat dürfe man weiterhin Christ sein.
Diese atheistische Polemik verletzt Christen zutiefst in ihrem Glauben und unterstellt, dass Europa kein vom Christentum geprägter Staat (mehr) sei. Dies mag vielleicht der
Wunsch von Herrn Schulz sein, in der Europäischen Union bekennen sich indes über 80 Prozent der Bevölkerung zum Christentum, sei es in der katholischen, protestantischen, orthodoxen
oder sonstigen Prägung. So gesehen, ist Europa in jedem Fall christlich geprägt. Dies kann nicht einfach infrage gestellt werden. Auch die Verfassungen vieler europäischer Staaten berufen sich,
wie zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in seiner Präambel auf Gott.
Schulz will vielleicht Muslims, Hindus und Atheisten die dieselben Rechte zugestehen, wie Christen. Doch diese Gruppen haben diese ja bereits. Es ist nicht erforderlich, gegen
christliche Symbole im öffentlichen Raum anzugiften, um zum Beispiel Muslims zur freien Religionsausübung zu verhelfen. Im Übrigen würde Schulz wahrscheinlich auch gegen Muslims wenden,
wenn diese sich in ihrer Religionsausübung als fundamental erweisen.
Schulz begründete sein Vorhaben, Christliche Symbole aus dem öffentlichen Raum zu entfernen damit, dass in Europa "das Risiko einer sehr konservativen Bewegung zurück"
bestehe. Was indes konservative Strömungen mit christlichen Symbolen zu tun haben, blieb im Nebel. Der Laïzismus, der Schulz vorschwebt, gibt es bisher nur in Frankreich und in der Türkei (die
indes nicht Mitglied der Europäischen Union ist). Es gibt gewisse historische Gründe, warum Frankreich laïzistisch ist. Diese Umstände berühren indes nicht die christliche Prägung der übrigen
europäischen Nationen.
Zum Glück muss man sich über die Schulzschen Vorstellungen keine grauen Haare wachsen lassen. Das Staatskirchenrecht gehört zweifelsohne nicht zur
Gesetzgebungskompetez der Europäischen Union. Innerhalb Deutschland steht die Kompetenz hierzu nicht einmal dem Bund, sondern nur den Bundesländern zu. Daran wird auch Martin Schulz
nichts ändern können. Eigentlich sollte er dies auch wissen, auch wenn er nicht Rechtswissenschaft studiert hat.
Nachricht vom 2014-03-17 Volk der Krim entscheidet sich gegen ukrainische Kriegstreiber und für den Anschluss an die russische Heimat
Die Bevölkerung der Krim hat sich entgegen den Wünschen der Ukrainischen Kriegstreiber und denen von Nato und EU für die Wiedervereinigung mit der russischen Heimat entschieden.
Die Ukraine gehört seit dem 18. Jahrhundert zu Rußland. Zu Zeiten, als noch die Sowjetunion exestierte, hatte der Erste Sekretär der KPdSU, der Ukrainer Nikita Chruschtschow, die Krim zwar in die Ukrainische SSR eingegliedert. Dies wäre indes sicher nicht
geschehen, wenn das Politbüro der KPdSU damals gewußt hätte, was Anfang der 90er Jahre geschen würde, nämlich das Auseinanderbrechen der UdSSR und das vertragswidrige Ausdehnen der
NATO in Richtung Moskau unter Bedrohung der Sicherheit Rußlands.
Erinnern wir uns: Im Zusammenhang mit der Vereinigung Deutschlands wurde der UdSSR versprochen, dass die NATO ihr Imperium nicht nach Osten ausdehnen werde. Nur wenige Jahre später hieß es:
Was schert mich mein Geschwätz von gestern. Aber selbstverständlich müssen NATO-Truppen in Richtung Osten verschoben werden. Wozu ist denn die NATO sonst da?? So nahm man Ende der 90er Jahre Polen und später die Baltischen Staaten und andere
ehemalige Warschauer-Vertrags-Staaten in die Nato auf. In wenigen Stunden könnten bewaffnete Nato-Truppen nunmehr vor Moskau stehen. Doch dies reicht Obama und Co. noch nicht. Man will noch näher an Moskau heran.
Aus diesem Grunde wurde, anscheinend von Kreisen aus der NATO und der EU gesteuert, in der Ukraine geputscht, um ein NATO-freundliches Regiem zu installiren. Im Osten und im Süden der Ukraine will
die Bevölkerung jedoch kein Nato-Versallen-Staat werden. Insbesonder gilt dies für die Bevökerung auf der Krim.
Was treiben EU und NATO dazu, gegen den Wunsch der Bevölkerung auf der Krim anzugiften? Ist es wirklich nur der Wünsch, ihr Imperium Richtung Osten auszudehnen allein? - Nein! beileibe nicht.
Es geht darum, dass überall der Wunsch der Bevölkerung nach Souveränität mit Füßen getreten werden muss. Die Bevölkerung in vielen Gegenden Europas hat nämlich inzwischen vom Großmachtsstreben
von EU und NATO die Faxen dicke. So stimmt zum Beispiel die Bevölkerung von Vendig in der Zeit vom 16. März 2014 bis 21. März 2014 über den Austritt
aus Itatlien ab. Mit der Loslösung von Italien wäre der Austritt aus EU und NATO verbunden.
Das Gesetz, welches die Abstimmung ermöglichte, wurde bereits in Jahr 2006 verabschiedet. Die Italienische Regierung hat bereits angekündigt, das Referendum und das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht
anzuerkennen. Dies alles beuruhig die Machthaber in EU und NATO, die ihre Felle davonschwimmen sehen, zumal unter anderen auch Katalanen, Schotten und Wallonen ihre Freiheit begehren.
Weil die Entscheidungsfreiheit der Krim-Bevölkerung somit beispielhaft für die Entscheidungsfreiheit anderer Bevölkerungen in Europa ist, darf der Bevölkerung der Krim ihr
diese Entscheidungsfreiheit auf keinen Fall zugebilligt werden. Dies ist ein weiter Grund dafür, dass die Machthaber in EU und NATO "abkotzen". Nur wenn die Souveränität der Bevölkerungen überall
in Europa weiterhin mit Füßen getreten werden kann, bleibt ihre Macht erhalten. Der böse Mann heißt also nicht Putin, wie man uns glauben machen will, wir wissen, wie er heißt.
Nachricht vom 2014-02-09 Steinmeier beleidigt das afghanische Volk!
Bei seinem heutigen Besuch hat der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland vom afghanischen Staatsoberhaupt verlangt, dass Afghanistan ein "Sicherheitsabkommen" ratifizieren solle,
welches im Entwurf bereits vorliegt.
Was besagt dieses Abkommen ? US-Soldaten sollen künftig die Wohnungen aller Afghanen ohne Gerichtsbeschluss nach freiem Belieben durchsuchen dürfen. Wenn sie dabei oder auch
bei anderen Gelegenheiten irgendeine Straftat begehen sollten, so sind sie darin frei. Eine Verfolgung durch die (afghanischen) Strafverfolgungsbehörden ist unstatthaft. Sie sollen sich "frei" bewegen dürfen.
Das afghanische Volk soll also auf seine Souvernität verzichten und sich freiwillig in die Rolle einer US-Kolonie begeben.
Was fällt dem Steinmeier eigentlich ein, so etwas von Afghanistan zu verlangen ? Hat Afghanistan nicht schon genug unter dem Einsatz de fremden Truppen gelitten ?
Die einzige Lösung für das afghanische Volk ist die, dass alle fremden Truppen ohne aufoktrinierte Abkommen sofort und ohne Bedingungen Afghanistan verlassen !
Der begische Senat hat den Enturf eines Gesetzes zugestimmt, welches im Mai 2014 noch vor den Neuwahlen verabschiedet werden soll.
Hiernach soll es künftig erlaubt sein, wenn der behandelnde Arzt und die Eltern dem zustimmen, Kinder, die an einer tödlich verlaufenden Krankheit leiden, zu töten.
Die Befürworter der Gesetzesinitative sehen die Kindertötung nicht als Barbarei, sondern als einen "Akt der Humanität".
Indes ist dieses Vorhaben als Akt der Barbarei abzulehnen. Eltern totkranker werden unter Druck gesetzt werden mit dem Argument:
"Wollt ihr, dass Eure Kinder weiterhin leiden?". Und wer die Euthanasie seines Kindes dann ablehnt, wird dann als inhuman abgestempelt. Dass dies so
ist, wird durch die Erfahungen mit der Erwachsenen-Euthanasie in Belgien belegt. Vor elf Jahren wurde im Königreich Belgien die Euthanasie für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen
zugelassen. Der Betreffene müsse sich der Tragweite seiner Entscheidung und seines tödlichen Zustands bewusst sein und sich über die Bedeutung
der Euthanasie völlig im Klaren sein.
Nach Einführung dieser Regelung im Jahre 2002 hat sich der Anzahl der Euthanasien je Jahr bis heute um den Faktor 59 erhöht. Es besteht
die Gefahr, dass dies bei der Euthanasie gegen Kinder ebenso laufen wird. In diesem Fall ist das Vorhaben aber noch teuflischer. Denn Kinder können
sich nicht wehren. Wenn die Eltern und der Arzt es so wollen, werden sie gegen ihrern Willen getötet. - Und dies kann ja nicht rückgängig gemacht werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die deutsche Regierung nicht auf ähnliche Gedanken kommen wird. Zuzutrauen wär es ihr.
Nachricht vom 2013-03-13: Habemus Papam Franciscum
Nach dem überraschenden Rücktritt von Benedictus XVI., den ich hier nicht kommentieren möchte, hat die Christenheit endlich wieder einen
Papst, den Argentinier und Italiener Jorge Mario Bergoglio, der sich – anscheinend in Anlehnung an den heiligen Franz von Assisi, der im 12. Jahrhundert einen Vorgängerorden des
Franziskanerorden gegründet hat - den Namen Franciscum gegeben hat, und der ab sofort auch nur noch so zu nennen ist. Was kann die Christenheit von ihm erwarten? Welche Erwartungen
werden hoffentlich nicht erfüllt? Dies sind Fragen, die sich viele Christen nunmehr stellen. Der 265. Nachfolger Petri ist der erste Jesuit und der erste Südamerikaner in diesem Amt.
Er ist der erste Ordensangehörige seit Papst Gregors XVI. im Jahre 1846 und der erste Nichteuropäer seit dem Tod Gregors III. im Jahre 741. Franciscum gilt als bescheiden und wurde
vor seiner Bestimmung zum Papst von den Medien als „stiller Intellektueller“ eingeordnet, der sich immer für soziale Gerechtigkeit eingesetzt hat. Dennoch hat die Vergangenheit gezeigt,
dass er ein Mann GOTTES und nicht ein Mann der Politik ist. Er wird sich also von keinem Politiker vereinnahmen lassen.
Als Nachfolger Petri wird er sicherlich GOTTES Willen jederzeit über den Willen irgendwelcher Menschen stellen. Natürlich wird er weiterhin seine
Stimme gegen soziale Ungerechtigkeiten erheben, aber niemals im Sinne einer politischen Partei; denn so kann mehr erreicht werden als wenn man sich zum Kasperl eines Politikers oder
einer Gruppe von Politikern machen würde. Auch wird niemand von ihm erwarten können, dass er sich für die Förderung von sexuellen Praktiken einsetzt, die GOTT für
verabscheuungswürdig (RÖ 1; 18-27) hält, auch wenn er im Geiste JESU CHRISTI sicherlich nicht fordern wird gemäß 3. MOSE 20; 13 vorzugehen.
Denn wahre Christen werden niemals den Zeitgeist über GOTTES Willen stellen.
Franciscum darf man keine Vorhaltungen machen über sein über 35 Jahre zurückliegendes angebliches Verhalten in Argentinien aus der Zeit, wo er noch Bergoglio hieß.
Diese Vorwürfe, die jetzt von Gegnern Franciscum, die zumeist zugleich auch Gegner GOTTES sind, werden nur aus einem Grunde hervorgekramt, nämlich ihn zu diskreditieren. Man darf sich
hier nicht irre machen lassen: Die Vorwürfe dienen auch dazu, nicht nur den Papst, sondern auch das Christentum als solches zu treffen.
Franciscum genießt meine volle Solidarität. GOTT möge ihm eine lange segensreiche Amtszeit schenken.
Nachricht vom 2012-06-30: Antisemetisch eingefärbte Entscheidung des Landgerichts Köln verbietet Beschneidung:
Das Landgericht Köln hat am 7. Mai 2012 ein Urteil (Az. 151 Ns 169/11) gefällt, welches religiös motivierte Beschneidungen (von Knaben) pönalisiert.
[Die Entscheidung ist hier dokomentiert.] Was ist von solch einer Entscheidung zu halten?
Besagte Entscheidung verkennt den Umfang der Glaubens-und Gewissensfreiheit und ist, soweit sie sich auf die Beschneidung von Juden bezieht, zutiefst antisemitisch. Die Beschneidung (von Knaben) ist vom obersten Souverän, dem Schöpfer, GOTT, den Angehörigen des Volkes Israel befohlen worden. (1. Mo. 17, 9-14) und somit für alle Angehörigen des Volkes Israel verbindlich, es sei denn, dieselben würden das Landgericht Köln, den Gesetzgeber des (deutschen) Staates oder sonst wen über GOTT stellen, was natürlich von keinem (gläubigen) Juden verlangt werden kann. [Für (gläubige) Christen oder Moslems gilt dies entsprechend.] Die Beschneidung drückt somit die Zugehörigkeit eines Menschen zum Volke Israel im Bunde mit seinem Gott aus. Verbietet der Staat die Beschneidung, verlangt er somit die Abschneidung desjenigen, gegen den sich das Verbot richtet, von seinem Volke und somit auch von seinem Gott. Soweit die Abschneidung eines Menschen vom Volke Israel mit seinem Gott verlangt wird, ist somit dieses Verlangen zutiefst antisemitisch, unabhängig davon, ob dies demjenigen, der dies verlangt, bewusst ist, oder aufgrund seiner beschränkten Sichtweise nicht; auch ein unbewusster Antisemitismus, ist und bleibt ein Antisemitismus.
Der Staat (jedenfalls das Landgericht Köln) überhöht sich dabei aber auch und stellt sich somit über dem obersten Souverän und meint selbstherrlich, er wisse alles besser als GOTT! Diese Rechtsprechung macht Deutschland wieder einmal zum einzigen Land auf der Welt, in dem Juden nicht leben können. Ich unterstelle mal zu Gunsten der Richter,
dass ihnen dieser Umstand bei der Entscheidungsfindung nicht bewußt war.
Der deutsche Staat, der übrigens nicht, wie der französische oder türkische, laïzistisch ist, hat zwar das Recht, seinen Bürgen zu erlauben,
nicht an GOTT zu glauben; er hat sogar das Recht, seinen Bürgern zu erlauben, GOTTES Geboten zuwider zu handeln. Dies ist Ausfluss der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 I,II GG),
er darf jedoch nicht von seinen Bürgern verlangen, Gottes Geboten zuwider zu handeln. Dies ist ebenfalls Ausfluss der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Der Staat hat nicht das Recht seine Bürger zu dem irrigen Glauben zu verpflichten, der Staat wisse alles besser als GOTT; oder
seine Normen gebührten, soweit staatliche Vorschriften und Gottes Gebote einander widersprechen in jedem Fall der Vorrang.
Dass Paulus ca. 3000 Jahre nachdem Mose die Gebote von GOTT für das Volk Israel empfangen hat,
das Beschneidungsgebot relativiert hat (Rö; 2, 25-29. 1. Kor; 7, 19 u.a.),
ändert daran nichts, denn seine Ausführungen gelten nur für Christen, unabhängig davon, zu welchem Volk sie gehören.
Wer nicht an Christus glaubt,
wie unter anderem die Angehörigen des mosaischen Glaubens, mag sich irren,
darf jedoch nicht unter Berufung auf die Ausführungen in den Paulusbriefen die Beschneidung verweigern. Er
muss sie also (an seinem Kind) durchführen lassen, um nicht Gottes Geboten zuwider zu handeln. Der Staat darf
dieses Gebot eines höheren Souveräns keinesfalls pönalisieren.
Obige Ausführungen gelten für die Bürger muslimischen Glaubens, die das Verfahren vor dem LG Köln betroffen hat, entsprechend.
Auch diese dürfen nicht verpflichtet werden, zum „Wohle des Staates“ Gottes Geboten zuwider zu handeln. Dass der eine oder andere Richter oder sonstige Entscheidungsträger vielleicht nicht an Gott glauben mag, ist sein gutes Recht, (Glaubensfreiheit) er darf aber nicht von den Menschen dieses Staates verlangen, ebenfalls nicht an GOTT zu glauben, oder zumindest beim tagtäglichen
Handelen, Gottes Wille dem des Staates unterzuordnen. Dieses Verlangen widerspräche, wie ausgeführt, der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Nachricht vom 2012-04-14: Proteste gegen unentgeltliche Verteilungen des Koran in Deutschland durch Anhänger der Salafiyya.
Anhänger der Salafiyya sind dabei, unter wütenden Protesten von Atheisten, einigen Pseudochristen und „Verfassungsschützern“, Exemplare des Koran zu verteilen. Es wird der Eindruck erweckt, der Untergang des Abendlandes oder der Freiheitlich demokratischen Grundordnung stehe unmittelbar bevor. Was ist von dieser giftigen Kritik zu halten.
(Römisch-katholische) Christen stehen seit dem 2. Vatikanischen Konzil, wie auch das Grundgesetz, für die Religionsfreiheit ein. Seit der Erklärung „Nostra Aetate“ auf dem genannten Konzil ist anerkannt, dass, die muslimische Religion auch monotheistisch ist und „Zwistigkeiten und Feindschaften“ zwischen Christen und Muslimen zu beseitigen sind. Gläubige Christen werden sich durch die Lektüre des Koran nicht zu einer Konversion zum Islam bewegen lassen, Gläubige Katholiken schon gar nicht. – Was soll dann die geradezu boshafte Kritik gegen die Koranverteilung ?
Gewisse Kreise unterstellen den Koranverteilen, es gehen ihnen gar nicht um die Religion. Sie sei nur vorgeschoben. In Wirklichkeit wöllten die Anhänger der Salafiyya (eine Strömung im Islam, die einfordert, dass man als Gläubiger die Normen und Werte des Koran zu beachten habe), die Leser zu „Salafisten“ (klingt wie „Terroristen“, und dies ist ja wohl auch gemeint) machen. Was ist von dieser Unterstellung zu halten?
Nichts, aber auch gar nichts; denn diese unterschwellig geäußerte Kritik ist durch nichts belegt. Wäre es anders, dann würde dies Kritik nicht verdeckt, sondern offen geäußert werden.
Als überzeugter (römisch katholischer) Christ habe ich keine Angst vor anderen Religionen. Ich weiß noch nicht, ob ich einen Blick in den Koran werfen würde, wenn mir denn ein Exemplar desselben in die Hände fiele. Jedenfalls würde dieser Blick meine Einstellung zum christlichen Glauben sicherlich nicht beeinflussen.
Nachricht vom 2012-04-07: Proteste gegen Günter Grass seine lyrische Iraelkritik.
Günter Grass hat ein Gedicht getextet, in dem er die Politik der israelischen Regierung kritisiert (zu lesen u.a. unter http://www.stern.de/kultur/buecher/gedicht-von-guenter-grass-im-wortlaut-was-gesagt-werden-muss-1809492.html oder unter http://www.sueddeutsche.de/kultur/gedicht-zum-konflikt-zwischen-israel-und-iran-was-gesagt-werden-muss-1.13258099).
Mit der Veröffentlichung hat Grass sich dem Vorwurf des Antisemitismus eingehandelt. Ist die Grasssche Kritik berechtigt oder steckt hinter ihr eine israelfeindliche oder gar antijüdische Gesinnung?
Richtig ist, dass es Kreise gibt, denen der Iran ein Dorn im Auge ist und die am liebsten heute denn morgen den Iran mit der unterstellten Behauptung, der Iran besäße Atomwaffen, mit Waffengewalt angreifen würden. Dieses sind aber Kreise der USA und ihrer Verbündeter, einschließlich deutscher Kreise, die wie damals vor dem letzten Irakkrieg eine Gefahr behaupten, die in Wirklichkeit gar nicht vorhanden ist. Das israelische Volk käme gar nicht auf die Idee, den Iran mit oder ohne Atomwaffen anzugreifen, wenn es nicht dazu von kriegstreiberischen Kreisen (heimlich) dazu ermuntert werden würde.
Eine Kriegsgefahr geht daher nicht von Israel aus, sondern, wie u.a. beim letzten Irakkrieg von den USA und ihren engsten Verbündeten.
Richtig ist auch, dass die antiisraelischen Angiftungen, die von Teilen der iranischen Regierung gegen Israel und das jüdische Volk erfolgt sind, unerträglich sind. Doch diese rechtfertigen keineswegs eine Militäraktion.
Richtig ist aber auch, dass Israel ein Existenzrecht hat. Dieses Existenzrecht umfasst aber auch seine territoriale Existenz. Das von Israel bewohnte Land ist ihm vom Schöpfer zugewiesen worden. Menschen haben nicht das Recht, sich über den Schöpfer zu stellen und von Israel zu verlangen, Teile von Eretz Israel an andere Völker abzutreten. Es ist das unveräußerliche Recht des Volkes Israel, in diesem Gebiet zu leben.
Nachricht vom 2012-04-03: Schweizerische Ermittlungen gegen deutsche Beamte der Steuerverwaltung
Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die zuständigen deutschen Behörden um Rechtshilfe bei der Ermittlung gegen deutsche Beamte der Finanzverwaltung gebeten. Dieses Ersuchen wird von den zuständigen deutschen Behörden
zurückgewiesen werden, da die Beschuldigten, soweit die Anschuldigungen zustreffen sollten (die Unschuldsvermutung gilt ja auch in diesem Fall), wohl mit Wissen und Billigung staatlicher deutscher Stellen gehandelt haben dürften. Aus deutscher Sicht stellt ja das Handeln der Beschuldigten
keine Straftat, sondern eine Wohltat für den deutschen Fiskus dar. Diese Wohltat verdient aus deutscher Sicht keine Bestrafung, sondern eher eine Belohnung. Ich habe daher Verständnis dafür, dass die Behörden der Bundesrepublik dem
Rechtshilfeersuchen der Eidgenossenschaft nicht nachkommen werden auch wenn der maßgebliche Tatort, nachdem die Frage der Strafbarkeit zu beurteilen ist, in der Eidgenossenschaft, nicht aber in Deutschland liegt.
Kein Verständnis habe ich jedoch für die Empörung in Deutschland gegen das eidgenössische Ansinnen. Selbstverständlich haben die eidgenössische Behörden das schweizerische Recht zu beachten, so wie die deutschen das deutsche Recht zu beachten haben. Es ist geradezu eine unermessliche Frechheit,
von den eidgenössischen Behörden zu verlangen, dass diese ihr eigenes Recht mit Füßen zu treten haben. Selbstverständlich haben eidgenössische Strafverfolgungsbehörden schweizerisches Recht auch dann zu beachten, wenn die (mutmaßlichen) Straftäter Deutsche sind, die im Auftrag oder mit Wissen und Billigung der deutschen
Bundesregierung oder der Regierung eines deutschen Bundeslandes handeln!
Würden Ausländer in Deutschland im Interesse Ihres Landes Handlungen begehen, um Schaden von ihrem Lande abzuwenden, dann müssen die Ausländer damit rechnen, dass deutsche Strafverfolungsbehörden ihr Handeln unter dem
Blickwinkeln des deutschen Strafrechts sehen. Würden deutsche Strafverfolgungsbehören dann das betreffene Ausland um Rechtshilfe ersuchen, werden diese auch nicht erwarten, dass dem nachgekommen wird.
Das eidgenössische Ersuchen verdient also keine Aufregung. Ihm wird nicht nachgekommen. Die betreffenden Beamten wissen jedoch, dass sie die nächsten Jahre nicht in die
Schweiz oder nach Liechtentein reisen dürfen, da ihnen dann (aus der maßgeblichen schweizerischen Sicht) die wohlverdiente Verhaftung droht.
Nachricht vom 2012-02-20: Bundespräsident Wulff ist zurückgetreten
Bundespräsident Wulff ist zurückgetreten. Warum?
Meines Erachtens liegt nicht daran, dass angebliche oder tatsächliche Verfehlungen ihn dazu getrieben haben. Der Rücktritt von Bundespräsident Wulff ist genauso unnötig, wie der von Bundespräsident Köhler unnötig gewesen war. Ein Ermittlungsverfahren rechtfertigt gar nichts. Die meisten Ermittlungsverfahren werden eingestellt. In manchen dieser Fälle erfährt der Betroffene nichts von der Ermittlung gegen ihn. Selbst eine Anklageerhebung sagt nicht unbedingt etwas gegen den Betroffenen aus. Die Staatsanwaltschaft darf zwar nur Anklage erheben, wenn sie von einer Verurteilung überzeugt ist, jedoch führen einige zugelassene Anklagen auch zu einem Freispruch.
Die Vorwürfe gegen Wulff richten sich zudem gegen seine frühere Tätigkeit. Seine Tätigkeit als Bundespräsident wird nicht, zumindest nicht offen, kritisiert. Seltsam ist, dass auch viele seiner früheren Partei”freunde” keine ausreichende Bereitschaft gezeigt haben, sich offen für ihn einzusetzen. Der Großteil aller Medien argumentiert seit Monaten gegen ihn.
Ich vermag nicht zu beurteilen, was in den Augen der Wulffgegner wirklich gegen den früheren Bundespräsidenten spricht. Ich vermute nur, dass hier nicht offen gespielt wird. Vielleicht wird befrürchtet, dass er vor der Ausfertigung des einen oder anderen Gesetzes (Art. 82 GG) zu sorgfältig prüft. Ich kann dies aber nicht beurteilen und will hier nichts unterstellen.
Ich möchte nur allen potentiellen Kandidaten raten, damit zu rechnen, dass irgendjemand irgendwann nach irgendetwas suchen wird, was gegen einen verwendet werden kann. Jede auch nur mögliche “Leiche im Keller” sollte jedem Kandidaten (jeder Kandidatin) davon abhalten, sich zur Wahl zu stellen. Sonst hat er oder sie nach seiner/ihrer Wahl nicht die für das Amt unabdingbare Unabhängigkeit.
Nachricht vom 2011-05-31: Jörg Kachelmann wurde freigesprochen
Jörg Kachelmann wurde vom Landgericht Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ich will hier nicht kommentieren, ob dieses Urteil richtig ist, in dem Sinne, dass Kachelmann tatsächlich keine Vergewaltigung begangen hat, oder falsch, im Sinne eines Fehlurteils, Kachelmann in Wirklichkeit also doch die Zeugin Z. vergewaltigt hat. Ich war nicht dabei und weiß es schließlich nicht, wie auch der Rest der Welt mit Ausnahme von Kachelmann und der Zeugin Z. Und der Grundsatz „in dubeo pro reo“ gilt für jeden Angeklagten bei jedem Tatvorwurf. Ich will hier nur die Folgen dieses Urteils ansprechen. (Auch wenn die gleich beschriebenen Folgen selbstverständlich bei der Urteilsfindung in Vergewaltigungsfällen keine Rolle spielen dürfen). Unabhängig vom Fall Kachelmann ist jedoch anzumerken: Es gibt Sexualstraftaten. Es gibt Opfer und Täter. Es gibt falsch Verdächtigte und zu Unrecht Beschuldigende aber es gibt auch zu Unrecht Freigesprochene. Es gibt auch Posttraumatische Belastungsstörungen, an der viele Vergewaltigungsopfer leiden. Diese ist keine Erfindung von „feministisch ausgerichteten Beratungsvereinen und überforderten Staatsanwälten“, wie Kachelamanns Strafverteidiger RA Johann Schwenn öffentlich gemutmaßt hat.
Kachelmann wurde also vom Tatvorwurf freigesprochen. Viele Frauen, die vergewaltigt worden sind oder werden, werden bei der Frage, bringe ich diesen Umstand zur Anzeige oder nicht, diesen Freispruch berücksichtigen. Sie werden sich fragen: „ soll ich dieses mir zugefügte Verbrechen (!) anzeigen und damit das Risiko eingehen, dass nicht mein Peiniger verurteilt wird, sondern dass im Gegenteil, ich , das Opfer, als Täter einer Falschanzeige ( § 164 StGB) und/ oder einer uneidlichen oder eidlichen Falschaussage (§§ 153, 154 StGB) bezichtigt werde und dessen womöglich auch noch zu Unrecht verurteilt werde?“ denn sicher gibt es Fehlurteile bei allen Delikten, beim Vorwurf der Vergewaltigung, wie auch bei dem der Falschaussage. Nur die Vergewaltigung ist eh schon das Delikt, mit dem geringsten Risiko einer Verurteilung für den Täter, auch wenn es in einigen Fällen auch den einen oder anderen Verurteilen geben mag, der aufgrund einer falschen Verdächtigung zu Unrecht verteilt worden ist.
Wenn man als Opfer einer Vergewaltigung aber dann durch den Kachelmannprozess mitbekommt, wie ein „mutmaßliches“ Opfer in einem Verfahren als „mögliche“ Lügnerin bezichtigt wird, indem das Gericht vom Verteidiger des Angeklagten aufgefordert wird, die Zeugin dahingehend zu belehren, dass sie sich strafbar mache, wenn sie vor Gericht die Unwahrheit sage, wird dies tagtäglich eine Vielzahl von vergewaltigten Frauen davon abhalten überhaupt eine Anzeige zu erstatten. Womöglich wird auch der eine oder andere Vergewaltiger seinem Opfer sagen: „Geh nur zur Polizei, du Dummchen, dann geht es Dir wie der Zeugin Z. im Kachelmannprozess.“ Auch wenn es dann nicht zu einer Anklage der Zeugin kommen sollte, bleibt doch das Stigma der Lügnerin am “mutmaßlichen“ Opfer hängen. Viele der Hunderten von Frauen, die täglich vergewaltigt werden, werden so von einer Strafanzeige abgehalten.
Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zeugin im Kachelmannprozess gelogen haben sollte, erheblich geringer als z. B. im Vergewaltigungsfall DSK. In diesem Fall kann mit guten Gründen gemutmaßt werden, dass entweder gewisse Kreise ein Interesse daran haben könnten, seine Chancen auf eine Präsidentschaftskandidatur zu zerstören oder andere Kreise vielleicht durch eine Intrige eine andre Politik im IWF zulasten der Europäischen Staaten fördern wollten. Eine Verschwörung ist daher, wenn auch unwahrscheinlich, in diesem Fall nicht ausgeschlossen. Auf jeden Fall aber erheblich naheliegender als im Kachelmannfall. Denn wer sollte denn ein Interesse daran haben, die Karriere eines Wetterfrosches zu beeinträchtigen?? - Dass das Gericht eine Lüge des „mutmaßlichen“ Opfers in diesem Fall für möglich hält, ist daher nichts als ein abschreckendes Beispiel für alle Vergewaltigungsopfer.
Was folgt aus alledem? Es ist, wenn man Opfer einer Vergewaltigung wird, falsch, von einer Anzeige abzusehen, in der Befürchtung, es könne einem ergehen, wie dem „mutmaßlichen“ Opfer von Kachelmann. Handelt man so, ermutigt man nur potentielle Vergewaltiger zu ihrer Tat und fällt damit anderen Frauen, die vergewaltigt worden sind oder werden, in den Rücken.
Dazu darf es aber keinesfalls kommen.
Nachricht vom 2010-09-04: Sarrazin soll wegen einer Meinungsäußerung bestraft werden
Das Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank Sarazzin soll für Äußerungen, die er unter anderem in seinem Buch (Deutschland schafft sich ab) getätigt hat, bestraft werden. Dies haben führende Berufspolitiker, offensichtlich zwecks eigener Profilierung, so beschlossen. Dass die Meinungsfreiheit von der Verfassung garantiert wird, ist diesen Personen egal. Sie nehmen bewußt in Kauf, dass diese bundesweit einen Stellenwert bekommt, wie man ihn bisher nur vom Landgericht Hamburg gewohnt ist.
Tatsächlich rechtfertigen Sarrazins Äußerungen, wie immer man auch zu ihnen stehen mag, seine Kündigung nicht. Diese dürfte einer gerichtlichen Überprüfung, wenn es denn zu einer Entlassung und zu einem Rechtsstreit käme, keinen Bestand haben. Auch ein Parteiausschluss dürfte spätestens vor der Bundesschiedskommission kassiert werden, wenn Sarrazin denn dann immer noch in der SPD Mitglied sein möchte.
Schlimm ist, dass sich der Bundespräsident zu einem Hampelmann degradiert, indem er öffentlich den Betroffenen vorverurteilt, obwohl er in Fragen seiner Entlassung ein Entscheidungsrecht hat.
Nachricht vom 2010-06-07: Bundesregierung beschließt zu sparen
Die Bundesregierung hat ein Sparpaket beschlossen. Hat die Bundesregierung ein Sparpaket beschlossen? Unter „sparen“ wird gemeinhin verstanden, dass weniger Geld aus-, als eingenommen wird. Dies haben die Bundesregierungen schon seit über 50 Jahren nicht mehr getan. Vielmehr haben sie schon seit Jahrzehnten jedes Jahr mehr Geld ausgegeben, als eingenommen wurde. Man hat sich also seit Jahrzehnten verschuldet. Und zwar zunehmend verschuldet. Also man hat in jedem Jahr einen höheren Zuwachs an Verschuldung produziert, als im Jahr zuvor. (Neuverschuldung) Wie ist dies zu beurteilen?
Wenn ein normaler Bürger oder auch ein Unternehmen die von ihm aufgenommen Kredite fortlaufend dadurch tilgt, dass er neue, höhere Kredite aufnimmt, die dann wiederum durch noch höhere Kredite getilgt werden, weckt dies das Interesse der Strafverfolgungsbehörden. Der Bürger oder Unternehmer wird dann des Kreditbetrugs bezichtigt. Wenn ein Staat das gleiche tut, spricht man jedoch von solider Finanzpolitik.
Warum tut ein Staat ein solches? – Ganz einfach: Er verteilt Geschenke. Die Zeche dafür ist von anderen zu bezahlen, wenn man die für die maßlose Verschuldung Verantwortlichen dann nicht mehr zur Verantwortung ziehen kann.
Aus alledem ergibt sich, dass die Bundesregierung gar nicht sparen will.
Aber was will sie denn dann?
Sie will anscheinend eine gewaltige Umverteilung in dem Sinne, dass die Ärmsten der Armen noch ärmer werden, damit die Reichsten der Reichen noch reicher werden! Jedenfalls drängt sich diese Vermutung angesichts der Beschlüsse derselben auf.
Kann denn gespart werden, und wenn ja wie?
Gespart werde könnte erst einmal an den Gehältern der Bundesregierung, der politischen Beamten und den Diäten der Bundestagsabgeordneten. (Was die Landtagsabgeordneten betrifft, muss von Bundesland zu Bundesland differenziert werden.) Im öffentlichen Dienst kann bei den Besoldungsgruppen ab A 15 aufwärts und den entsprechenden Stufen bei den Gruppen C und R. Der Spitzensteuersatz könnte auf über 50% angehoben werden. Mann könnte darauf verzichten, Kriege zu führen. Man könnte darauf verzichten, solche vorzubereiten. Man könnte daran denken, hohe (ab 500.000 €) Vermögen zu besteuern. Man könnte daran denken die Mehrwertsteuer für Luxusartikel (teurer Schmuck ab einem Verkaufspreis von 1000 €) auf 25-30% anzuheben. Man könnte daran denken, Freiberufler analog den Gewerbstreibenden zu besteuern. Man könnte auch die Tabaksteuer maßvoll (ich rauche seit 10 Jahren nicht mehr) erhöhen. All diese Vorschläge brächten sicherlich erheblich mehr, als die lächerlichen 80 Milliarden €, die sich die
Bundesregierung einzusparen erhofft.
Diese Vorschläge haben jedoch einen gravierenden Nachteil und werden deshalb nicht umgesetzt werden: Sie schaden leider nicht den Ärmsten der Armen. Die Vorschläge der Bundesregierung sind hingegen unzureichend, was die Konsolidierung des Staatshaushaltes angeht, stellen andererseits aber den größten sozialen Kahlschlag in der deutschen Geschichte dar. Was aber das Schlimmste ist: Die Westerwelles werden hier nicht Halt machen.
Nachricht vom 2010-05-31: Bundespräsident Köhler tritt zurück
Horst Köhler hat seinen Rücktritt als Bundespräsident erklärt. Begründet hat er diesen Schritt mit den Reaktionen auf seine Äußerungen zu dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr. Dieser Schritt war m.E. unnötig. Man hat Horst Köhler bei seinen Äußerungen anscheinend bewußt falsch verstanden.
Richtig ist, dass die Kriege, die die Nato und die Bundeswehr führen keine Kriege sind, die der Verteidigung irgendwelcher angeblich bedrohter Freiheiten sind. Es sind allesamt Kriege, die aus rein ökonomischen Gründen geführt werden. Die Freiheit der Völker, in den die Kriege geführt werden, ist den Kriegführenden sch...egal.
Dies ist ein Faktum. Ich habe Horst Köhler nicht so verstanden, dass er es für richtig hält, dass dem so ist, wie es ist. Er hat nur dargestellt, dass dem so ist. Man mag Köhler allerfalls vorwerfen können (was ich nicht tue), dass er sich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt habe, so wie schon einmal ein Politiker am 10. November 1988
(auch ihm werfe ich das nicht vor, denn auch ihn hätte man richtig verstehen können). Vorwürfe dieser Art kann aber nur jemand machen, der schon fasst böswillig jemanden nicht verstehen will.
Es erscheint mir, dass Kräfte den Bundespräsideneten (zum Rücktritt ?) provozieren wollten. Wer und warum, lass ich erst mal dahinstehen ...
Nachricht vom 2010-05-09: Offene Koalitionsfrage in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen stellt sich die Frage, mit welcher Partei welche eine Koalition bilden soll. Für die Bürger in NRW wäre es am Besten,
wenn sich SPD, Bündnis 90/Grüne und die LINKE zusammen tuen würden. Würde die SPD mit der CDU koalieren, würde sich an der bisherigen Politik in NRW nichts ändern.
Das gleiche gilt für eine "Jamaika-Koalition" (scheußlicher Begriff) oder eine Ampel. Änderungen sind nur von SPD-Grün-Linke zu erwarten. Dies ist auch Ergebnisangemessen.
Die SPD hat, wie die CDU, die Wahl verloren, wenn auch nur relativ. Grüne und Linke sind die Gewinner die Wahl. Es wäre eine Veralberung der Wähler, würde man diese Parteien von der Regierungsverantwortung ausschließen.
Am wichtigsten ist aber: Die sozial schwachen werden von der neuen Politik profitieren und es wird ein Signal gegen die militaristische Politik der jetzigen Bundesregierung gesetzt. Denn deutsche
Soldaten haben in Afghanistan und auch anderswo nix zu suchen. Es gilt für den Friesden zu kämpfen. Und dies kann man nicht mit Waffen tun.
Nachtrag:
Inzwischen zeigt Frau Kraft, dass sie für eine Politik für die sozial Schwachen nix übrig hat. Wer in Fragen der Regierungsbildung einer Landesregierung für NRW, dem potentiellen Koalitionsprtner Fragen zur Politik der DDR stellt, deren mögliche Antwort man sich erhofft, um die Koalitionsbildung ablehnen zu können,
zeigt wessen geistig Kind er ist. Dass dabei auch die mögliche Koalition mit der CDU durch die völlig abwegige Beanspruchung des Postens des Ministerpräsideneten (man hat ja die Wahl immerhin verloren!) gegen die Wand gefahren wird, macht nur noch deutlicher, dass es ihr nur darum geht, den Wähler zu verarschen.
Wahrscheinlich soll er sooft zur wahl gehen, bis ein Ergebnis dabei herauskommt, dass Frau Kraft genehm ist.
Nachricht vom 2010-05-01: Königreich Belgien verbietet das Tragen einer Burka (Vollverschleierung)
Im Königreich Belgien sollen Frauen künftig keine Burka mehr tragen dürfen. Begründet wird dieser erhebliche Grundrechtseingriff damit, dass die Burka die Würde der Frau verletze und man dadurch, dass man ihnen verbietet, sich so zu kleiden, wie sie es möchten, letztendlich der Erhaltung ihrer
Würde dient.
Diese Begründung ist mehr als scheinheilig. Die wahren Gründe sind offensichtlich. Niemand will durch ein Burkaverbot muslimischen Frauen dienen. Vielmehr soll dem Freiheitsstreben arabischer Völker der Garaus gemacht werden. Mit Religion hat die ganze überhaupt nichts zu tun.
Ich selber bin (römisch-katholischer) Christ. Als solcher erwarte ich von Frauen nicht, dass sie sich verhüllen. Ich maße mir aber auch nicht an, darüber zu befinden, ob andere Religionen, wie zum Beispiel der Islam, Frauen gebieten, sich zu verhüllen. Ich vermute eher, dass dies nicht der Fall ist.
Aber darauf kommt es überhaupt nicht an. Wenn eine Frau (wenn auch irrig) annimmt, der Schöpfer erwarte von ihr die Vollverschleierung, gebietet es die Religionsfreiheit, ihr diese zu gestatten. Wird von der Frau verlangt, sich nicht zu verschleiern, geht diese aber davon aus, dass der Schöpfer die Verschleierung verlangt,
muss diese natürlich dem mutmaßlichen Willen des Schöpfers folgen, denn man darf von Menschen nicht erwarten, dass sie den Willen des Staates über den des Schöpfers stellen. Abwegig ist die Annahme, ihre Würde werde dadurch verletzt und man müsse sie davor schützen, dass sie selbst ihrer eigenen Würde zuwider handelt.
Die Würde einer Frau wird eher durch die Werbung für sexuelle "Dienstleistungen" verletzt, wie man sie bei einigen Fernsehsendern nach 22:00 Uhr zugemutet bekommt. Aus einleuchtenden Gründen wird die Werbung für solche "Dienstleistungen", wie auch die "Dienstleistung" selbst nicht (mehr) als würdeverletztend angesehen.
Damit wird deutlich, dass es den Herrschenden gar nicht darum geht, die Würde der Frau zu schützen. Diese Gründe sind nur vorgeschoben.
Die Würde der Frau ist erst nach dem Angriff auf das afghanische Volk entdeckt worden. Die Burka wird von vielen Muslimen
(ob zu recht oder zu unrecht, lassen wir mal dahin stehen) als Symbol des Widerstandes gegen westliches Herrschaftsstreben gesehen.
Es gibt Kräfte, die wollen alle muslimischen Völker unterjochen. Der (fundamentale) Islam kann als Widerstand gegen dieses Herrschaftsbegehren begriffen werden,
und er wird auch so von beiden Seiten so gesehen. Mit Religion hat dies nur ganz peripher etwas zu tun.
Das Verbot, die Burka zu tragen, richtet sich mithin gegen das Freiheitsstreben des arabischen Volkes.
Das Wiedererstehen der Bath-Bewegung soll mit allen Mitteln bekämpft werden. Die ganze arabische Welt soll so wie der "Westen" sein.
Es geht nur um Herrschaftssicherung.
Das Königreich Belgien will mithin nicht die Würde der (in Belgien wohnenden) Frau schützen, dann würde es ja die oben erwähnte Werbung für
sexuelle "Dienstleistungen" verbieten. Das Königreich Belgien, und mit ihm auch viele andere "westliche" Staaten, will alles niederhalten,
was als Sympathiebekundung gegen Herrschaftsstreben verstanden werden könnte. Wer Übergriffe auf wehrlose Völker nicht gutheißt, kann daher das Burkaverbot nur verurteilen.
Meines Erachtens ist diese Kritik als zutiefst antisemitisch abzulehnen. Kurz nachdem der Schöpfer dem Volke Israel das gelobte Land als Heimstadt geschenkt hat, hat er auch dessen Grenzen festgelegt. Die Grenzen von EREZ ISRAEL.
Hiernach gehören zweifelsohne auch Judäa und Samaria zum Staatsgebiet des Volkes Israel. Jeder der diese Gebiete dem Volke Israels abspricht, ist zweifelsohne ein Antisemit übelster Sorte, egal. wer dies tut,
Meines Erachtens ist diese Kritik als zutiefst antisemitisch abzulehnen. Kurz nachdem der Schöpfer dem Volke Israel das gelobte Land als Heimstadt geschenkt hat, ist Jerusalem zur Hauptstadt des Staates
Israel auserkoren worden. Seit über 3000 Jahren ist somit Jerusalem, von einigen Jahrhunderten abgesehen, in dem dem Volk Israel seine Heimat genommen worden war, die Hauptstadt des israelischen Volkes. Jerusalem ist somit untrennbar
mit der Geschichte des Staates Israel und mit seiner Verbindung zum Schöpfer verbunden. Derjenige, der dem Volke Israel abspricht, Jerusalem als Hauptstadt zu haben, spricht im Grunde genommen dem Volke Israel
auch das Recht auf EREZ ISRAEL ab. Niemand darf dem Volke Israel absprechen, Jerusalem als Hauptstadt zu haben. Wer dies tut, spricht dem Volke Israel letztendlich ab, im vom Schöpfer zugewiesen Gebiete zu leben. Diese Kritik reiht
sich ein in andere antismitischen Beschlüsse, wie zum Beispiel auch in dem (unten stehenden) Beschluss der EU-Kommission vom 12.11.2015 (2015/C 375/5). Derartige Gedanken sind zutiefst abscheulich.
Meines Erachtens ist sie als zutiefst antisemitisch abzulehnen. Die Kennzeichnungspflicht erinnert an den November 1938, als in Deutschland der nationalsozialistische Pöbel damit anfing, die "deutsche"
Bevölkerung aufzustacheln, nicht bei "Juden" zu kaufen. Gibt es eine Rechtfertigung für die Entscheidung der Kommission? - Keinesfalls! Bei den besagten Gebieten handelt es sich um Teile von Eretz Israel. Eretz Israel ist
der Geburtsort des jüdischen Volkes. Hier nahm seine geistige, religiöse und politische Identität Form an. Hier gelangte das Volk Israel erstmals zu Eigenstaatlichkeit, schuf kulturelle Werte von nationaler und universeller
Bedeutung für die gesamte Menschheit und gaben der Welt das ewige Buch der Bücher. Es ist das Land, was der Schöpfer dem Volk Israel zugewiesen hat und das ihm deshalb von keinem Menschen, schon gar nicht von der EU-Kommission
abgesprochen werden kann. Die Entscheidung der EU-Kommision ist rein politisch bedingt und (versteckt) antisemitisch, den sie richtet sich gegen das Volk Israel. Der Antisemitismus ist versteckt, da die Entscheidung nicht
rassistisch begründet wird, sondern politisch. Dies ändert indes nichts am Charakter der Entscheidung. Die Kommission bleibt die Erklärung schuldig, warum in Fällen, in den ein Staat sich einen anderen Staat
rechtswidrigt einverleibt hat (so Tibet von der VR China) nicht ähnliche Entscheidungen getroffen worden sind.
Nachricht vom 2013-12-17: Königreich Belgien will die Tötung von kranken Kindern auf Wunsch von deren Eltern legalisieren