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Wie ein Trinkwasserlieferant im südlichen Sachsen-Anhalt, die Trinkwasserverbraucher auf den Arm nimmt.
Folgende Bekanntmachung ist der örtlichen Presse vom Dezember 1999 entnommen. Den Namen des Unternehmens nenne ich lieber nicht. Der Text ist jedoch anscheinend ernst gemeint und keine Satire:
Trinkwasserpreise für Kunden der XXXX GmbH
Gültig ab 1.1.2000
Der Trinkwasserpreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Mengen-preis
zusammen. Da Trinkwasser Lebensmittel ist, wird auf diese Preise die gesetzliche
Mehrwertsteuer von 7% erhoben.
1. Grundpreis
Eine Grundpreiseinheit beträgt
19 Pfennig (netto)
20 Pfennig (brutto) je Einwohnerwert und Tag
Umrechnung in Eurowährung:
9,7 Cent (netto)
10,4 Cent (brutto) je Einwohnerwert und Tag.
Basis für den Grundpreis ist die durchschnittliche Verbrauchsmenge
von 35 Kubikmeter pro Einwohner und Jahr.
Der Grundpreis wird wie folgt ermittelt:
Der am Hauseingangszähler gemessene Jahresverbrauch wird durch
diese 35 Kubikmeter dividiert.
Das Ergebnis ist die Zahl der Einwohnwerwerte, die über
diesen Anschluß versorgt werden.
Der Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich dann aus
der Multiplikation der Zahl der Einwohnerwerte mit der Grundpreiseinheit
von 19 Pfennig (netto) pro Tag mit der Anzahl der Kalendertage.
Werden weniger als die durchschnittlich angenommenen 35 Kubikmeter
im Jahr verbraucht, so gilt als Zahl des Einwohnerwertes 1,0.
2. Mengenpreis
Der Preis für 1 Kubilmeter Trinkwasser beträgt
2, 53 DM (netto)
2, 71 DM (brutto)
Umrechnung in Eurowährung:
1, 29 Euro (netto) 1, 39 Euro (brutto)
Der Mengenpreis wird wie folgt ermittelt:
Der am Hauseinganszähler
gemessene Verbrauch wird mit dem Preis von
2, 52 DM pro Kubikmeter multipliziert.
Für Anfragen wurde unter der Telefonnummer (xxxxx)
xxxxxxx eine Hotline eingerichtet.
XXXXXXXXXX
XXXXXXXXXX
ein Unternehmen der xxxxxxxxxxxxx